Garantiegeschäft

Bankgarantie

Merkmale einer Bankgarantie

Als Auftraggeber einer Garantie bieten Sie Ihrem Geschäftspartner eine zusätzliche Sicherheit, dass Sie bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Die Garantie kommt daher häufig bei der Erschließung neuer Kunden bzw. Märkte zum Einsatz.

Die Bank verpflichtet sich bei der Garantie in der Regel, dem Begünstigten auf dessen erste schriftliche Anforderung und ohne Einreden jeden Betrag bis maximal zur Höhe des Garantie-Betrages zu zahlen. Die Berechtigung der Zahlungs-Anforderung wird dabei von der Bank grundsätzlich nicht geprüft. Daher sollte sich der Garantie-Auftraggeber vorab von der Seriosität und Bonität des Begünstigten überzeugt haben.

 

Direkte und indirekte Garantie

Bei der direkten Garantie beauftragen Sie uns, eine Garantie unmittelbar zu Gunsten des Begünstigten abzugeben.

Bei der indirekten Garantie wird eine zweite Bank eingeschaltet. Diese meist ausländische Bank wird von uns aufgefordert, unter deren Rückhaftung und Gegengarantie ihrerseits eine Garantie abzugeben. In diesem Fall sichern wir die ausländische Bank vor dem Risiko eines Verlustes, der ihr aus der Inanspruchnahme der von ihr abgegebenen Garantie durch den Begünstigten entsteht. Wir verpflichten uns, auf erste Anforderung der ausländischen Bank die Beträge zu zahlen, für die wir aus der von uns abgegebenen Garantie vom Begünstigten in Anspruch genommen werden.