- Ausfallrisiken reduzieren
- Vorauszahlungen vermeiden
- Sicherheit dokumentieren
Dokumentengeschäft schafft Vertrauen
Die Bank als Vermittler
Wenn hinter einem Dokument eine Bank steht, dann schafft das Vertrauen zwischen Handelspartnern. Durch das Dokumentengeschäft sichern sich Exporteure gegen Ausfallrisiken ab. Importeure behalten ihre Liquidität bis zur Übergabe der Waren oder Dienstleistungen.
Zahlungs- und Leistungsabsicherung
Ob Akkreditiv, Inkasso oder Garantie, beim Dokumentengeschäft ist die Bank Vermittler zwischen Importeur und Exporteur. Durch zusätzliche Klauseln im Kauf- oder Liefervertrag erhält der Exporteur mehr Zahlungssicherheit, der Importeur schafft Vertrauen durch den Rückhalt seiner Bank.
Akkreditiv und Inkasso – das Prinzip
Der Exporteur übergibt die Dokumente wie Rechnung, Transport- und Versicherungspapiere an seine Bank. Nachdem der Dokumentengegenwert gutgeschrieben wurde, erhält der Importeur die notwendigen Dokumente, um die Wareneinfuhr abzufertigen und die bestellte Ware abzuholen. Den Rechnungsbetrag zahlt er an die Bank.
Akkreditiv | Dokumenten-Inkasso | |
---|---|---|
Prinzip | Bedingtes Zahlungs-versprechen durch die Bank | Dokumente gegen Zahlung (Kasse)/ Dokumente gegen Akzept (Wechsel) |
Sicherheit | Rechtzeitiger Zahlungseingang nach Vertrags-erfüllung | Warenfreistellung erst nach Zahlung (keine Garantie für fristgerechte Zahlung und Lieferung) |
Anlass | Neukunden/ Bestandskunden | Bewährte Bestandskunden |
Merkmale des Akkreditivs
Bei Zahlung mittels Dokumenten-Akkreditiv eröffnet der Importeur das Akkreditiv bei seiner Bank. Darin ist festgelegt, unter welchen Bedingungen und gegen Vorlage welcher Dokumente der Exporteur sein Geld bekommt. Die Bank verspricht dem Exporteur die Zahlung, sobald er dieVoraussetzungen des Akkreditivs erfüllt hat.
Das Dokumenten-Akkreditiv kann als Sichtzahlungs-Instrument oder als Instrument mit integrierter Finanzierung gestaltet sein. In jedem Fall ist es eine flexible Zahlungs-Bedingung.
Unsere Leistung für Sie
Wir bearbeiten Export-Akkreditive, wenn Sie Waren ins Ausland exportieren oder Import-Akkreditive, wenn Sie Waren aus dem Ausland beziehen. Ihre Export-Akkreditive kaufen wir gerne an - auch die, die Ihnen über andere Kreditinstitute avisiert wurden. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente. Fragen Sie uns nach der Abgabe einer Dokumenten-Einlösungszusage. Für Ihre Exportgeschäfte halten wir unsere Instruktionen für die Akkreditiv-Eröffnung bereit.
In Ihrem Auftrag eröffnen wir Importakkreditive. Nutzen Sie die Möglichkeit, ein Zahlungsziel vom Lieferanten zu erhalten. Fragen Sie uns - wir geben Ihnen hierzu Tipps.
Merkmale des Dokumenten-Inkasso
Beim Dokumenten-Inkasso erhält der Importeur die für den Zugriff auf die Ware notwendigen Dokumente Zug um Zug gegen Zahlung des vereinbarten Betrags. Das Inkasso wird über die Banken der Geschäftspartner abgewickelt. Anders als beim Akkreditiv gibt die Bank des Importeurs jedoch kein Zahlungs-Versprechen ab.
Dokumente gegen Zahlung -D / P- *
Ein Dokumenten-Inkasso soll in erster Linie die Zahlung oder Akzeptleistung Zug-um-Zug gegen Aushändigung der Versandpapiere bei der Bank des Bestellers sicherstellen. Im Gegensatz zum Akkreditiv sind die Banken hier jedoch nur Treuhänder und Vermittler und übernehmen keine Zahlungs-Verpflichtung.
Die Zahlungs-Vereinbarung "Inkasso" setzt ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Exporteur und Käufer voraus, da der Besteller z. B. die Übernahme der Dokumente und damit die Zahlung verweigern oder verzögern kann. Außerdem kann sich bei eventuell bestehenden Einfuhr- oder Devisen-Beschränkungen ergeben, dass ein Inkasso in dieser klassischen Form nicht durchführbar ist. Haupthindernisse sind daher Zoll- und Devisenvorschriften im Importland. Z. B. können Devisen-Zahlungen erst nach Einfuhr der Ware erlaubt sein.
* documents against payment / réglement contre remise des documents
Dokumente gegen Akzeptierung -D / A- *
Mit den Inkasso-Dokumenten reicht der Exporteur seiner Bank eine Nach-Sicht-Tratte ein (z. B. 90 Tage) mit der Weisung, die Dokumente nur gegen Akzeptierung des Wechsels auszuhändigen. Der Exporteur kann bei Rückerhalt des akzeptierten Wechsels diesen finanzieren lassen.
Export- und auch Import-Inkassi werden von uns schnell und unbürokratisch weltweit mit den Auslandsbanken unter Beachtung der "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi" (ERI) der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) abgewickelt.
* documents against acceptance / acceptation d´un traite contre remise des docoments)